Alle Klassen im Überblick


Hier erfahren Sie welche Klassen es bei uns zu erwerben gibt und ab wann man diese fahren darf.

 

Informationen Klasse B

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unserer Fahrschule und möchten die Gelegenheit nutzen, Sie über den Weg zur Fahrerlaubnis der Klasse B zu informieren.

 

Fahrerlaubnis Klasse B (PKW)
Welche Fahrzeuge darf ich mit der Klasse B fahren?

  • PKW und kleine LKW bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
  • Dahinter darf ein Anhänger bis 750 Kg zul. Gesamtmasse gezogen werden
  • Bei Anhängern über 750 Kg darf die zul. Gesamtmasse des Hängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigen.

Sollen Anhänger mitgeführt werden, die schwerer sind als es diese Bestimmungen zulassen, dann reicht der Führerschein der Klasse B nicht aus. In diesem Fall ist die Fahrerlaubnis der Klasse B 96 oder BE notwendig. Das ist häufig bei großen Wohn-, Boots- und Pferdeanhängern der Fall.


Mindestalter
Das Mindestalter beträgt 18 bzw. 17 Jahre, Sie dürfen aber schon ein halbes Jahr vorher Ihre Fahrerlaubnis bei der Behörde beantragen.
Die theoretische Prüfung dürfen Sie drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des 18. Geburtstages ablegen.

Antragstellung

  • Erstellung des Antrages auf Erteilung einer Fahrerlaubnis. Der Antrag wird durch die Fahrschule und den Fahrschüler ausgefüllt evtl. vorhandenen Führerschein mitbringen. 
  • Mit dem ausgefüllten Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis zur Wohnortbestätigung  bei der zuständigen Einwohnermeldeamt,
    Personalausweis oder Pass notwendig. Lichtbild dort abgeben.
  • Es erfolgt die Stellung des Antrages auf beantragte Fahrerlaubnis durch die Fahrschule.
    Die Fahrschule benötigt folgende Unterlagen:
  • Sehtestbescheinigung nicht älter als 6 Monate ( im Original )
  • Teilnahmebescheinigung für lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, (im Original ), anmelden DRK Dillenburg Tel. 02771- 303 14, entfällt bei med. Berufen (Kopie vom Ausbildungsvertrag)

 Fragen zu dem Antragsverfahren beantworten wir Ihnen gern unverbindlich, persönlich oder telefonisch.

 

Theoretischer Unterricht

Der theoretischer Unterricht umfaßt bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis:

  • 12 Themen á 90 Min. Grundstoff / Montags 18.30 – 20.00 Uhr & Mittwochs von 18.30 – 20.00 Uhr
  • 2 Themen á 90 Min. klassenspezifischen Stoff / Montags 18.30 – 20.00 Uhr & Mittwochs von 18.30 – 20.00 Uhr

Wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind entfällt der theoretische Unterricht. Sind Sie Inhaber einer anderen Fahrerlaubnisklasse umfaßt der theoretische Unterricht:

  • 6 Themen á 90 Min. Grundstoff
  • 2 Themen á 90 Min. klassenspezifischen

 

Praktischer Unterricht

Die Anzahl der benötigten Fahrstunden richtet sich nach Ihrem persönlichem Leistungsstand. Lediglich für die sogenannten Sonderfahrten gibt es folgende gesetzliche Vorgaben:

  • 5 x 45 Min. Überlandfahrt
  • 4 x 45 Min. Autobahn
  • 3 x 45 Min. Nachtfahrt

 

Informationen Zweiradfahrererlaubnis

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unserer Fahrschule und möchten die Gelegenheit nutzen, Sie über den Weg zu Ihrem Motorradführerschein zu informieren.

 

Welche Fahrerlaubnis gibt es für Motorräder?
Krafträder mit nicht mehr als 125ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Nennleistung. Keine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren. Das Mindestalter ist 16 Jahre.

Wer seinen PKW-Führerschein vor dem 01. April 1980 erworben hat, ist automatisch Inhaber dieser Führerscheinklasse.

Klasse A1
Krafträder mit nicht mehr als 25 KW (34 PS) Nennleistung. DAs Verhältnis Leistung/Leergewicht darf nicht mehr als 0,16 KW/Kg betragen. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis automatisch. Es ist dafür kein neuer Führerscheinantrag notwendig.
Das Mindestalter ist 18 Jahre.

Klasse A2
Krafträder mit nicht mehr als 35 kW (48 PS ) Nennleistung . Das Verhältnis Leistung / Leergewicht darf nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen. Wer nach zweijährigem Vorbesitz von der Klasse A1 auf A2    aufsteigen möchte, benötigt eine reduzierte praktische Prüfung. Das Mindestalter ist 18 Jahre.

Klasse A
Krafträder ohne Leistungseinschränkung mehr als 48 PS nach oben offen. Das Mindestalter ist 24 Jahre. Wer nach zweijährigem Vorbesitz von der Klasse A2 auf A aufsteigen möchte, benötigt eine reduzierte praktische Prüfung. Dann beträgt das Mindestalter 20 Jahre.

 

Führerschein mit 17
Die Hessische Landesregierung führte ab dem 1. Oktober 2006 das „Begleitete Fahren ab 17“ als Modellversuch ein. Jugendliche können ab 16,5 Jahren mit der Fahrausbildung beginnen und nach bestandener Fahrprüfung ab ihrem 17. Geburtstag eine Fahrberechtigung für das Begleitete Fahren erhalten.

Als Begleitperson kommt jeder Erwachsene in Betracht, der das 30. Lebensjahr vollendet hat, selbst seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B ist und bei dem keine Belastung mit mehr als drei Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg vorliegt.

 

Antragstellung

  • Erstellung des Antrages auf Erteilung einer Fahrerlaubnis. Der Antrag wird durch die Fahrschule und den Fahrschüler ausgefüllt evtl. vorhandenen Führerschein mitbringen. 
  • Mit dem ausgefüllten Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis zur Wohnortbestätigung  bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt,
    Personalausweis oder Pass notwendig.
  • Es erfolgt die Stellung des Antrages auf beantragte Fahrerlaubnis durch die Fahrschule.
    Die Fahrschule benötigt folgende Unterlagen:
  • 1 Lichtbild 35mm x 45mm ( im Original )
  • Sehtestbescheinigung nicht älter als 6 Monate ( im Original )
  • Teilnahmebescheinigung für lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, (im Original), entfällt bei med. Berufen (Kopie vom Ausbildungsvertrag)

 Fragen zu dem Antragsverfahren beantworten wir Ihnen gern unverbindlich, persönlich oder telefonisch.

 

Theoretischer Unterricht

Der theoretischer Unterricht umfaßt bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis:

  • 12 Themen á 90 Min. Grundstoff / Montags 18.30 – 20.00 Uhr & Mittwochs von 18.30 – 20.00 Uhr
  • 4 Themen á 90 Min. klassenspezifischen Stoff nach Vereinbarung

Wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 oder A2 sind entfällt der theoretische Unterricht. Sind Sie Inhaber einer anderen Fahrerlaubnisklasse umfaßt der theoretische Unterricht:

  • 6 Themen á 90 Min. Grundstoff
  • 4 Themen á 90 Min. klassenspezifischen Stoff nach Vereinbarung

 

Praktischer Unterricht

Die Anzahl der benötigten Fahrstunden richtet sich nach Ihrem persönlichem Leistungsstand. Lediglich für die sogenannten Sonderfahrten gibt es folgende gesetzliche Vorgaben:

  • 5 x 45 Min. Überlandfahrt
  • 4 x 45 Min. Autobahn
  • 3 x 45 Min. Nachtfahrt